AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen des Zentrum für Lebensmittel- und Verpackungstechnologie e.V. (im Folgenden kurz ZLV)
Stand 21. Januar 2026

1. Geltungsbereich

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Auftraggebern, Teilnehmer:innen an Seminaren, Webseminaren, Workshops und Tagungen – auch online - und dem ZLV. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Teilnehmers haben keine Gültigkeit.

2. Anmeldung/Anmeldebestätigung

Die Anmeldung zu Veranstaltungen kann Online, per Brief, E-Mail oder telefonisch erfolgen. Die Teilnehmer*innen erhalten vorab eine Bestätigung per E-Mail mit organisatorischen Informationen. Durch die schriftliche Bestätigung des ZLV wird die Anmeldung verbindlich. Die schriftliche Anmeldebestätigung einschließlich Rechnung wird vor dem Veranstaltungstermin zugestellt.

3. Teilnehmerbegrenzung

Die Teilnehmerzahl pro Veranstaltung ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eintreffens berücksichtigt. Bei ausgebuchten Veranstaltungen wird eine Warteliste eingerichtet. Möglicherweise frei werdenden Plätze werden ebenfalls in der Reihenfolge der Anmeldungen- des Wartelistenplatzes-  vergeben.

4. Zahlungsbedingungen/Teilnehmer

Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ist nach Erhalt der Rechnung, spätestens nach 14 Tagen netto, zu zahlen. Kommen Teilnehmer:innen in Zahlungsverzug, wird eine Mahngebühr erhoben.

5. Leistungen

In der Veranstaltungsgebühr sind die Kosten für die Veranstaltung, Veranstaltungsunterlagen sowie Verpflegung/Getränke während des Veranstaltungstages, bei zweitägigen Veranstaltungen inkl. Abendessen, enthalten, soweit in der Seminarbeschreibung nicht anders festgelegt. Nicht enthalten sind Parkgebühren, Getränke an der Hotelbar oder Minibar sowie Übernachtungskosten. 

Bei Online-Angeboten entfallen Leistungen wie Mittagessen oder Snacks. 

6. Stornierung/Umbuchung

Bei Stornierung ist es möglich, ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer zu stellen. Andernfalls stellt das ZLV je Veranstaltungstag einen Gutschein aus, der innerhalb von zwei Jahren für beliebige Veranstaltungen (Wert = ein Veranstaltungstag) eingelöst werden kann und innerhalb des Unternehmens übertragbar ist. Sollte bis zum Vorabend keine Absage erfolgen, ist der Rechnungsbetrag zu 50 % fällig. Die Stornoerklärung bedarf der Schriftform und wird vom ZLV bestätigt.

7. Vortragsunterlagen/Zertifikat

Teilnehmer:innen erhalten Unterlagen mit den Vorträgen der Referenten (digital oder physisch). Nach der Veranstaltung erhalten Teilnehmer:innen ggf. Zugang zum Download der von Referenten freigegebenen Vorträge in einem geschützten Bereich. Zur Einwahl in den Login-Bereich erhalten sie persönliche Zugangsdaten, mit denen sie sich einwählen können.

Bei Seminaren wird ein Zertifikat am Ende der Veranstaltung bereitgestellt.

Die Unterlagen sind personenbezogen und dürfen nicht weitergegeben werden. Sie sind immer nur für die jeweiligen Teilnehmer:innen lizenziert. Kopien der Event-Unterlagen dürfen nicht angefertigt oder weitergegeben werden. Bei Online-Veranstaltung darf der Stream oder die Web-Konferenz nicht mit anderen Personen (z.B. via Beamer) geteilt werden.

8. Absage der Veranstaltung

Das ZLV behält sich die Absage einer Veranstaltung - z. B. bei Ausfall von Referenten, aufgrund mangelnder Teilnehmerzahl oder höherer Gewalt - vor. Das ZLV informiert rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) über eine Absage oder erforderliche Änderungen des Programms. Im Falle der Absage einer Veranstaltung werden bereits gezahlte Gebühren erstattet oder auf Wunsch wird ein Gutschein ausgestellt (s. o.). Weitergehende Ansprüche insbesondere auf Schadensersatz (z. B. auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen. 

9. Haftungsbeschränkung des Veranstalters

Das ZLV haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen. Es wird gebeten, in den Pausen keine Wertgegenstände oder wichtigen Materialien im Veranstaltungsraum zurückzulassen.

Das ZLV haftet nicht für Schäden, die Teilnehmer am Eigentum Dritter verursachen. Die Übernahme von Personenschäden ist ebenfalls ausgeschlossen. Eine Haftung durch Schäden aufgrund der Lehrinhalte ist ausgeschlossen.

10. Änderung des Veranstaltungsprogramms

In Ausnahmefällen notwendig werdende Änderungen des Veranstaltungsprogramms, des Veranstaltungstermins, der Referenten oder des Veranstaltungsortes behalten wir uns in zumutbarem Umfang vor.

11. Urheberrechte

Die im Rahmen der Veranstaltungen der ZLV ausgehändigten Seminar-, Workshop-, Webseminar- oder Tagungsunterlagen sowie sämtliche Online-/E-Learning-Inhalte (instant Webseminare, Video-Kurse, Online-Training etc.) sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht - auch nicht auszugsweise - ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des ZLV und der jeweiligen Referenten vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden. Eine Weitergabe ist untersagt.

12. Datenschutz

Das ZLV als  Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmer:innen im Einklang mit der Datenschutzerklärung auf www.zlv.de und der DSGVO. Zwecke der Verarbeitung umfassen Anmeldung, Teilnahmebestätigung, Rechnungsstellung, Zugang zu Unterlagen sowie Weiterleitung relevanter Informationen zu künftigen Veranstaltungen.​ 
Bei Online-Veranstaltungen werden technische Daten wie IP-Adresse und Login-Zeiten protokolliert, um Missbrauch zu verhindern. Teilnehmer erhalten Zugangsdaten ausschließlich für den persönlichen Gebrauch.

Verbraucher, die als Fernabsatzvertragspartei agieren (z. B. bei Online-Seminaren), haben ein Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB. Die Frist beträgt 14 Tage ab Erhalt der Anmeldebestätigung. Zur Ausübung des Rechts ist eine schriftliche Erklärung (z. B. per E-Mail an info@zlv.de) ausreichend. Bei wirksamem Widerruf erfolgt Erstattung bereits gezahlter Gebühren innerhalb von 14 Tagen.​

Einwendungen gegen Werbung per E-Mail können jederzeit per Abmeldelink oder an info@zlv.de erfolgen.

13. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Kempten (Allgäu), soweit gesetzlich zulässig.

14. Salvatorische Klausel 

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bestehen.